Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.
Ansprechpartner
Standesamt/Friedhof
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
Linie:- Bus: 450, 451
- Haltestelle: Roßla, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
Linie:- Bus: 450, 451
- Haltestelle: Roßla, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 034651 389-312
Telefon Festnetz: 034651 389-328(Friedhof)
Telefon Festnetz: 034651 389-327(Standesamt)
E-Mail: info@rossla.de
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können sich vorab telefonisch anmelden. Außerdem befindet sich eine Klingel oberhalb der Treppe am Haupteingang.
erforderliche Unterlagen
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 10.00 EUR
für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 5.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
Sterbefall im Ausland, Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde