Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Sterbeurkunde ausstellen bei Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der die im Ausland verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz hatte.

    Ansprechpartner

    Stadt Sangerhausen - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7 a

    06526 Sangerhausen

    Behindertenparkplatz: Markt - Südseite
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Markt - Südseite
    Anzahl: 70
    Gebühren: ja

    Sangerhausen, Busbahnhof (Fußweg ca. 15 Minuten)

    Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Kassel Wilhelmshöhe

    Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Erfurt


    Sangerhausen, Markt (Fußweg ca. 2 Minuten)

    Bus: 41, 42

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 1

    06526 Sangerhausen

    Behindertenparkplatz: Markt - Südseite
    Anzahl: 4
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Markt - Südseite
    Anzahl: 70
    Gebühren: ja

    Sangerhausen, Busbahnhof (Fußweg ca. 15 Minuten)

    Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Kassel Wilhelmshöhe

    Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Erfurt


    Sangerhausen, Markt (Fußweg ca. 2 Minuten)

    Bus: 41, 42

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03464 565-229(zuständig für die Anmeldung und Terminvergabe der Eheschließungen, Bearbeitung Sterbefälle)

    Telefon Festnetz: 03464 565-230(zuständig für Urkundenanforderung)

    Telefon Festnetz: 03464 565-245(zuständig für Bearbeitung Geburten)

    Fax: 03464 565-336

    E-Mail: Standesamt@stadt.sangerhausen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Sangerhausen

    Empfänger: Stadt Sangerhausen

    IBAN: DE84 8005 5008 0361 1000 00

    BIC: NOLADE21EIL

    Bankinstitut: Sparkasse Mansfeld-Südharz

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte klingeln bitte am Wegweiser an der Rathaustreppe oder melden sich am Tresen Neues Rathaus Markt 7a.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Klausner, Sabrina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 10.0 EUR

    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 5.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 12.06.2014 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Personenstandsurkunde, Sterbefall im Ausland, Sterbeurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)