Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Sterbeurkunde bei Sterbefall auf deutschem Seeschiff beantragen

    Sie möchten eine Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall beantragen? Dann erhalten Sie hier Informationen dazu.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt I in Berlin.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Stichwörter

    Standesamt I in Berlin

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 11 45

    39576 Stendal

    Hausanschrift

    Markt 1

    39576 Stendal

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtmitte
      Linie:
      • Bus: Stadtmitte
    • Haltestelle: Sperlingsberg
      Linie:
      • Bus: Sperlingsberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Markt 14/15

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 651211

    Telefon Festnetz: 03931 651212

    Telefon Festnetz: 03931 651213

    E-Mail: standesamt@stendal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Fahrstuhl kann nur in Begleitung einer Mitarbeiter*in der Verwaltung genutzt werden. Hierzu ist eine Anmeldung in der Touristinformation erforderlich. (direkt links im Rathauseingang)

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR

    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de