Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen

    Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff

    Sie möchten eine Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall beantragen? Dann erhalten Sie hier Informationen dazu.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt I in Berlin.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06242 Braunsbedra

    Haltestellen

    • Haltestelle: Braunsbedra, Zentrum
      Linie:
      • Bus: Braunsbedra, Zentrum
    • Haltestelle: Braunsbedra, Parksiedlung
      Linie:
      • Bus: Braunsbedra, Parksiedlung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr Montag und Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 034633 40-100

    Telefon Festnetz: 034633 40-118

    E-Mail: standesamt@braunsbedra.de

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstraße 5

    13357 Berlin

    Stichwörter

    Standesamt I in Berlin

    Version

    Technisch geändert am 23.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06242 Braunsbedra

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034633 40-118

    Fax: 034633 40-100

    E-Mail: standesamt@braunsbedra.de

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 12.00 EUR

    Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung: Gebühr 6.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff, Personenstandsurkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English