Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Stadt Zahna-Elster - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Elster (Elbe), Markt
Bus: 378, 379
Zahna, Rathaus
Bus: 375, 376
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Elster (Elbe), Markt
Bus: 378, 379
Zahna, Rathaus
Bus: 375, 376
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Elster (Elbe), Markt
Bus: 378, 379
Zahna, Rathaus
Bus: 375, 376
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Zahna: Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich. Elster (Elbe): Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 035383 701-40(Außenstelle Elster (Elbe))
E-Mail: info@stadt-zahna-elster.de
Fax: 035383 701-50(Außenstelle Elster (Elbe))
Fax: 034924 703-16(Hauptsitz Zahna)
Telefon Festnetz: 034924 703-35(Hauptsitz Zahna)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden