Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Stadt Coswig (Anhalt) - Meldebehörde
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Amtshausparkplatz
Anzahl: 68 Gebühren: nein - Parkplatz: neben dem Rathaus
Anzahl: 7 Gebühren: nein - Parkplatz: neben dem Amtshaus
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Coswig (Anhalt) Post
Linie:- Bus: Coswig (Anhalt) Post
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 46
06869 Coswig (Anhalt)
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat)
Kontakt
Fax: +49 34903 610-171
Telefon Festnetz: +49 34903 610-0
Kontaktperson
Frau Reichert
Fax: +49 34903 610-171
Telefon Festnetz: +49 34903 610-353
E-Mail: fundbuero@coswig-online.de
E-Mail: m-s.reichert@coswig-anhalt.de
Internet
Weitere Informationen
Das Einwohnermeldeamt befindet sich im Bereich des Bürgerbüros. Im Rathaus ist eine Rollstuhlrampe mit Klingel vorhanden (Marktseite), die Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen nutzen können.
Stichwörter
Meldestelle, Meldeamt, Einwohneramt, Einwohnerbehörde
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung