Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Stadt Annaburg - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 15

    06923 Annaburg

    Hausanschrift

    Hohe Straße 18

    06925 Prettin

    Außenstelle

    Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein

    Annaburg, Porzellan

    Bus: 383


    Prettin, Lindenstraße

    Bus: 383

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Torgauer Straße 52

    06925 Annaburg

    Sitz der Stadtverwaltung

    Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein

    Annaburg, Porzellan

    Bus: 383


    Prettin, Lindenstraße

    Bus: 383

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Stadt@Annaburg.de

    Fax: 035386 702-21(Außenstelle Prettin)

    Telefon Festnetz: 035386 702-35(Außenstelle Prettin)

    Fax: 035385 702-21(Annaburg)

    Telefon Festnetz: 035385 702-37(Annaburg)

    Weitere Informationen

    Außenstelle Prettin ist rollstuhlgerecht ausgestattet (Erdgeschoss)

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2011 (von: Dagmar Hopp)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2010 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)