Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Stadt Annaburg - Einwohnermeldewesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 15
06923 Annaburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Annaburg, Porzellan
Bus: 383
Prettin, Lindenstraße
Bus: 383
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Annaburg, Porzellan
Bus: 383
Prettin, Lindenstraße
Bus: 383
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: Stadt@Annaburg.de
Fax: 035386 702-21(Außenstelle Prettin)
Telefon Festnetz: 035386 702-35(Außenstelle Prettin)
Fax: 035385 702-21(Annaburg)
Telefon Festnetz: 035385 702-37(Annaburg)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden