Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Stadt Tangermünde - Einwohnermeldeamt / Bußgeld
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1153
39590 Tangermünde
Leitweg-ID: 15090550-0000-62
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünde, Gymnasium
Linie:- Bus: Tangermünde, Gymnasium
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Tangermünde, Gymnasium
Linie:- Bus: Tangermünde, Gymnasium
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: geschlossen Samstag: jeden 2. im Monat 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pieper
Telefon Festnetz: 039322 932-81
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden