Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Ernst-Thälmann-Straße 10
39606 Osterburg (Altmark)
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03937 492-830
Telefon Festnetz: 03937 492-831
E-Mail: einwohnermeldeamt@osterburg.de
Kontaktperson
Frau Borchert (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03937 492-831
E-Mail: kira.borchert@osterburg.de
Frau Franke (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03937 492-830
E-Mail: heike.franke@osterburg.de
Herr Mielau (Amtsleiter)
Postanschrift
Ernst-Thälmann-Straße 10
39606 Osterburg (Altmark)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03937 492-781
E-Mail: andre.mielau@osterburg.de
Bankverbindung
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE94 2586 3489 4520 2672 00
BIC: GENODEF1WOT
Bankinstitut: Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg e. G.
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE83 8105 0555 3030 0020 38
BIC: NOLADE21SDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Stendal
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden