Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Egelner Mulde - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 20
39435 Egeln
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nitschke (Sachgebietsleiterin)
Fax: 039268 944-444
Telefon Festnetz: 039268 944-194
Frau Zwintzscher (Sachbearbeiterin)
Fax: 039268 944-444
Telefon Festnetz: 039268 944-192
Herr Lachmuth (Sachbearbeiter)
Fax: 039268 944-444
Telefon Festnetz: 039268 944-191
Frau Gumtz (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 039268 944-193
Fax: 039268 944-444
Internet
Weitere Informationen
Das Sachgebiet "Öffentliche Sicherheit und Ordnung", geleitet von Frau Nitschke, ist für die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und die Verwaltung von Bürgeranliegen zuständig. Es umfasst folgende zentrale Aufgabenbereiche:
- Standesamt: Durchführung von standesamtlichen Aufgaben wie Eheschließungen, Geburts- und Sterberegistrierung sowie die Ausstellung entsprechender Urkunden. Zudem werden Namensänderungen und andere personenstandsrechtliche Vorgänge bearbeitet.
-
Bürgerservice: Erste Anlaufstelle für alle Bürgeranliegen. Hier werden Aufgaben der Einwohnermeldestelle wahrgenommen, darunter An- und Ummeldungen, Ausweisdokumente sowie die Bearbeitung von allgemeinen Anfragen der Bürger.
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Ordnungsangelegenheiten / Gewerbewesen: Verwaltung von ordnungsrechtlichen Aufgaben, wie die Erteilung von Genehmigungen, Überwachung von Ordnungswidrigkeiten sowie die Verwaltung von Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen. Hier wird auch die Einhaltung kommunaler Ordnungsrichtlinien überwacht.
-
Brand- und Katastrophenschutz: Organisation und Koordination des kommunalen Brand- und Katastrophenschutzes. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und Rettungsdiensten sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Katastrophenvorsorge.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnung