Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
SG Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Hausanschrift
Parkplatz: Friedrichstraße
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Köthener Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bahnbrückental
Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
Schönebeck - Hauptbahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
Schönebeck - Hauptbahnhof
S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
Stadtverwaltung
Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
Stadtwerke
Bus: Stadtverkehr Linie 130
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Hausanschrift
Parkplatz: Friedrichstraße
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Köthener Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bahnbrückental
Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
Schönebeck - Hauptbahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
Schönebeck - Hauptbahnhof
S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
Stadtverwaltung
Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
Stadtwerke
Bus: Stadtverkehr Linie 130
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden