Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Stadt Barby - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Groß Rosenburger Hof
Bus: 109
Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Bus: 112
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Groß Rosenburger Hof
Bus: 109
Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Bus: 112
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Groß Rosenburger Hof
Bus: 109
Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Bus: 112
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1020
39246 Barby
Öffnungszeiten
Haus der Begegnung, Goethestraße 14 in Barby Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: gschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen Bürgerbüro, Nienburger Straße 1 in Groß Rosenburg Mittwoch: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039294 252-0(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)
Telefon Festnetz: 039298 682-27(Haus der Begegnung)
Fax: 039298 682-20(Haus der Begegnung)
Fax: 039294 252-14(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)
E-Mail: meldeamt@stadt-barby.de
Weitere Informationen
Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden