Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Stadt Leuna - Meldewesen / Passangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Merseburger Landstraße 38
06237 Leuna
Verwaltungsaußenstelle im Ortsteil Günthersdorf
Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Leuna, hinter dem Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Günthersdorf, vor dem Haus
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Leuna, vor dem Rathaus
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus Leuna und Außenstelle Gesundheitszentrum Leuna: Montag:        nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag:       09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch:      nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag:   09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag:         nach vorheriger Terminvereinbarung Außenstelle Günthersdorf Mittwoch:      09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@leuna.de
Fax: 03461 813-222
Telefon Festnetz: 03461 840-135(Rathaus Leuna)
Telefon Festnetz: 034638 56-108(Verwaltungsaußenstelle im Ortsteil Günthersdorf)
Weitere Informationen
Das Rathaus ist nur teilweise barrierefrei erreichbar. Der Behindertenparkplatz und der Fahrstuhl befinden sich auf der Hofseite vom Rathaus.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden