Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Goldene Aue - SG Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr - 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 9:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034651 383-510
Telefon Festnetz: 034651 383-511
Fax: 034651 383-22
E-Mail: info@vwg-goldene-aue.de
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorher telefonisch an.
Außenstelle Wallhausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienststag: 7.00 Uhr - 8.30 Uhr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr - 8.30 Uhr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung