Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
Linie:- Bus: 450, 451
- Haltestelle: Roßla, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
Linie:- Bus: 450, 451
- Haltestelle: Roßla, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können sich vorab telefonisch anmelden. Außerdem befindet sich eine Klingel oberhalb der Treppe am Haupteingang.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden