Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Stadt Mansfeld - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: gegenüber dem Lutherbrunnen
Anzahl: 25 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Mansfeld, Friedensallee
Linie:- Bus: 372, 400, 431
- Haltestelle: Mansfeld, Bahnhofstraße
Linie:- Regionalbahn: "Wipperliese"
- Haltestelle: Mansfeld, Siebigeröder Straße
Linie:- Bus: 400, 431
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 9:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:00 Uhr Fr: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Behinderte melden sich bitte vorab telefonisch an!
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden