Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Stadt Jerichow - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: An der Kirche (außer Donnerstags-Markttag)
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Jerichow, Kirche
Linie:- Bus: 742
Öffnungszeiten
Montag: 9-12 Uhr Dienstag: 9-12 und 13-18 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 9-12 und 13-15 Uhr Freitag: 9-12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039343 927-18
Telefon Festnetz: 039343 927-40
Fax: 039343 927-30
E-Mail: post@stadt-jerichow.de
E-Mail: barbara.stoehr@stadt-jerichow.de
E-Mail: annegret.hupka@stadt-jerichow.de
Internet
Formulare
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig
Information der Meldebehörde
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht
eine wichtige Änderung.
Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reispass der Eltern ungültig
und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins
Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als
Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesministerium empfiehlt den von dieser Änderung betroffenen
Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente
für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen.
Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe
und – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung
Jerichow, den 25.04.2012
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden