Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Obere Aller - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zimmermannplatz 2

    39365 Eilsleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 8, 13
    • Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    39365 Eilsleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eilsleben, Siegersleber Str.
      Linie:
      • Bus: 2, 8, 13
    • Haltestelle: Eilsleben, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039409 916-29

    Fax: 039409 916-55

    E-Mail: info@obere-aller.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhllift vorhanden

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English