Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz

    Nebenwohnung anmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Obere Aller - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zimmermannplatz 2

    39365 Eilsleben

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Eilsleben, Bahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig


    Eilsleben, Siegersleber Str.

    Bus: 2, 8, 13

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    39365 Eilsleben

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Eilsleben, Bahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig


    Eilsleben, Siegersleber Str.

    Bus: 2, 8, 13

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039409 916-29

    Fax: 039409 916-55

    E-Mail: info@obere-aller.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhllift vorhanden

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009 (von: Marlen Brandstäter)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2010 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 01.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)