Nebenwohnung anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpartner
Gemeinde Niedere Börde - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hof des Verwaltungsgeländes
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Groß Ammensleben - Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Elbe-Saale-Bahn KBS 308
- Haltestelle: Groß Ammensleben - Gaststätte "Zur Post"
Linie:- Bus: Linie 617
- Haltestelle: Groß Ammensleben - Bahnhofstaße
Linie:- Bus: Linie 610
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.30-17.45 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 039202 88-413
Telefon Festnetz: 039202 88-403
Telefon Festnetz: 039202 88-404
E-Mail: meldeamt@niedere-boerde.de
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, Dr. Laier, RL VII2 am 19.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitz anmelden