Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

    Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

    Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wenn sie geeignet sind, in besonderem Maße die Umwelt zu schädigen oder die Allgemeinheit zu gefährden.

    Beschreibung

    Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Umweltämtern der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - 42 Fachdienst Klima-, Umwelt- und Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Ermslebener Straße 77

    06449 Aschersleben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1891(Fachdienstleiterin)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1874(Sachgebiet Natur- und Artenschutz)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1912(Sachgebiet Wasser)

    Telefon Festnetz: 03471 684-1902(Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1936(Sachgebiet Immission und Chemie)

    Fax: +49 3471 684-561010(Fax Poststelle des SLK)

    Fax: +49 3471 684-551890(Fax FD Natur und Umwelt)

    E-Mail: umwelt@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 16.08.2024 (von: Pressel, Elke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-2500

    Fax: 0345 514-2512

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser ggfs. mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und findet kein Erörterungstermin statt. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert. Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Fristen

    Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2010 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 26.02.2024 (von: system)

    Stichwörter

    Betrieb, Genehmigung, Errichtung, Umwelteinwirkungen, Immissionsschutzrechtliche, Immissionsschutz, genehmigungsbedürftig, Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

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