Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Beschreibung
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen.
Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Umweltämtern der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
SG Immissionsschutz
Beschreibung
Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Rechtsgebietes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Immissionen sind auf die o. g. Schutzgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.
Die Einhaltung dieses Schutzanspruches wird je nach Zuständigkeit geprüft u. a. bei der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen, dem Herstellen, Inverkehrbringen und Einführen von Anlagen, Brennstoffen und Treibstoffen, Stoffen und Erzeugnissen aus Stoffen, der Beschaffenheit, der Ausrüstung, dem Betrieb und der Prüfung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern, von Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie von Schwimmkörpern und schwimmenden Anlagen sowie dem Bau öffentlicher Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen.
Die Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörde sind:
- Durchführung von Genehmigungsverfahren nach § 19 BImSchG für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Anhang 1 der 4. BImSchV für vereinfachte Verfahren außer UVP-und Störfallanlagen und Nr. 4.3, 8.10, 8.11a,8.12a, 8.15a (4. BImSchV)
- Genehmigung von Windkraftanlagen gemäß § 4 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bearbeitung von Anzeigeverfahren nach § 15 BImSchG zur Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage
- Überwachung der Errichtung und des Betriebes genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Untersagung, Stilllegung und Beseitigung von Anlagen (§ 20 BImSchG)
- Überwachung der Errichtung und des Betriebes nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Überwachung der Errichtung, der Beschaffenheit und des Betriebs von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
- Überwachung der Errichtung, der Beschaffenheit und des Betriebs von Anlagen die leichtflüchtigen halogenieren organischen Verbindungen verwenden (2. BImSchV)
- Überwachung der Errichtung, der Beschaffenheit und des Betriebs holzverarbeitender Betriebe (7. BImSchV)
- Kontrolle der Beschaffenheit und Qualität von Kraft- oder Brennstoffen (10. BImSchV)
- Überwachung der Errichtung, der Beschaffenheit und des Betriebs von Sportanlagen (18. BImSchV)
- Überwachung der Errichtung, der Beschaffenheit und des Betriebs von Anlagen zum Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen (u. a. Tankstellen) (20. BImSchV)
- Überwachung der Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen an Tankstellen (21. BImSchV)
- Überwachung der Errichtung, der Beschaffenheit und des Betriebs von Feuerbestattungsanlagen (27. BImSchV)
- Überwachung der Errichtung und des Betriebs von Anlagen, die organische Lösemittel verwenden (31.BImSchV)
- Überwachung des Inverkehrbringens und des Betriebs von Geräte- und Maschinen die umweltbelastende Geräuschemissionen verursachen können (32. BImSchV)
- Beratung und Auskunftserteilung zu immissionsschutzrechtlichen und fachtechnischen Fragestellungen
- Vollzugsaufgaben zur Gefahrenabwehr nach SOG LSA
- Überwachung der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung (11. BImSchV)
- Marktüberwachung der Typengenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Maschinen und Geräte (28. BImSchV)
- Überwachung der Errichtung, der Beschaffenheit und des Betriebes von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (42. BImSchV)Überwachung der Errichtung, der Beschaffenheit und des Betriebes von mittelgroßen Feuerungs- Gasturbinen und Verbrennungsmotorenanlagen (44. BImSchV)
Weitere Hinweise zu immissionsschutzbezogenen Themenkomplexen finden Sie hier:
Stellen, die wiederkehrende Überprüfungen von eignungsgeprüften Messgeräten für Emissionsmessungen an Kleinfeuerungsanlagen nach der 1. BImSchV durchführen
ReSyMeSa - Recherchesystem Messstellen und Sachverständige
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Kontakt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
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Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- § 5 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- § 10 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- § 6 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG)
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 4. BImSchV
Rechtsbehelf
- Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Fristen
Sie müssen die Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023
Stichwörter
immissionsschutzrechtlich, Immissionsschutz, Anlage, Umwelteinwirkungen, Betrieb, Errichtung, Genehmigung, genehmigungsbedürftig