Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

    Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen

    Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wenn sie geeignet sind, in besonderem Maße die Umwelt zu schädigen oder die Allgemeinheit zu gefährden.

    Beschreibung

    Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Umweltämtern der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Immissionsschutz

    Beschreibung

    Was "Immission" bedeutet:

    Luftverunreinigungen (z.B. Gase, Stäube), Geräusche/Lärm, Erschütterungen, Gerüche, Licht, Wärme, Strahlung und ähnliche Umwelteinwirkungen

    Ziele im Immissionsschutz:

    Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen schützen, die durch Immissionen verursacht werden, sowie dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorbeugen (Vorsorge)

    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz fasst all dies zusammen:

    Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bildet die Basis für unsere Arbeit und umfasst all die oben genannten Ziele. Es ist damit eines der wichtigsten Gesetze auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Fortführende Vorschriften zur Konkretisierung im Umweltrecht sind die Bundes-Immissions-schutz-Verordnungen sowie die Technischen Anleitungen für Lärm und Luft- TA Lärm / TA Luft.

    Aufgaben des Sachgebietes Immissionsschutz

    • Genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (Genehmigung und Überwachung)
    • Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren
    • Windkraftanlagen
    • Immissionsschutzrechtliche Anforderungen im Planungsverfahren
    • Registrierung der Feuerungsanlagen nach der 44. BImSchV
    • Lärm, Geräusche, Erschütterungen (Schwingungen)
    • Luftverunreinigungen, Stäube, Gerüche
    • Lichtimmissionen
    • Wärmepumpen
    • Kleinfeuerungsanlagen
    • Chemikaliensicherheit
    • Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Problemstellungen
    • Beratungstätigkeit (z.B. Standortfestlegung für Wärmepumpen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-54150

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4336

    E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung

    Adresse

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Postfachadresse

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Fax: 0345 514-2512

    Telefon Festnetz: 0345 514-2500

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser ggfs. mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und findet kein Erörterungstermin statt. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert. Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

    Fristen

    Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Immissionsschutzrechtliche, Umwelteinwirkungen, Anlage, Errichtung, Genehmigung, Betrieb, Immissionsschutz, genehmigungsbedürftig

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English