Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, wenn sie geeignet sind, in besonderem Maße die Umwelt zu schädigen oder die Allgemeinheit zu gefährden.
Beschreibung
Wollen Sie eine Anlage errichten und betreiben, welche auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Dazu gehören auch ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen.
Hinweise für Halle (Saale): Immissionsschutzanlagen: Errichtung/Betrieb - Genehmigung
Nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedarf die Errichtung und der Betrieb und nach § 16 BImSchG die wesentliche Änderung von Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedarf die Errichtung und der Betrieb und nach § 16 BImSchG die wesentliche Änderung von Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Umweltämtern der Landkreise und kreisfreien Städte oder beim Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde
Beschreibung
Gehört zum: Fachbereich Umwelt in der Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt mit folgenden Aufgaben:
- Überwachung von Kleinfeuerungsanlagen,
- Einhaltung der Geräte- und Maschinenlärmverordung und der allgemeinen Bestimmungen des Bundes-Immissions-Schutzgesetzes,
- Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen,
- Genehmigung von gewerblichen Sammlungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2214673
Fax: +49 345 2214667
Formulare
Formular 3. 5 Gefahrstoffe nach § 3 Abs. 1 GefStoffV/Biologische Arbeitsstoffe
Formular 8 Abwasser - Anfall/Behandlung/Ableitung
Formular 1 d Vorbescheid nach § 9 BImSchG
Formular 3. 1 b Stoffliste, Lageranlagen
Formular 1 c Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8 a BImSchG
Formular 3. 3 Physikalische Stoffe
Formular 6.1 c Anlagen zum Abfüllen/Umschlagen von wassergefährdenden flüssigen Stoffen
Formular 6.1 e Rohrleitungsanlagen zum Transport wassergefährdender flüssiger Stoffe
Formular 7.1 Abfallart und vorgesehene Entsorgung des Abfalls
Formular 13 Feststellung der Verpflichtungen zur Durchführung einer UVP
Formular 5.1 Anwendungsbereich Störfall-Verordnung
Formular 1 a Wesentliche Änderungen nach § 16 BImSchG
Formular 3. 2 Stoffidentifikation
Formular 6.2 Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen
Formular 4.1 a, Emissionsquellen
Formular 6.1 a Lageranlagen für wassergefährdende feste Stoffe/feste Abfälle
Formular 5.2 a Angaben zu Betriebsbereichen/Stoffen nach Störfall-Verordnung
Formular 9 Angaben zum Arbeitsschutz
Formular 2. 3 Ausrüstungsdaten
Formular 6.1 d Anlagen zum Herstellen/Behandeln/Verwenden wassergefährdender Stoffe
Formularverzeichnis
Formular 1 b Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG
Formular 4.2 Emissionsquellen, Geräusche
Prüfschema für Einzelfalluntersuchung nach § 3 c UVPG
Formular 2. 1 Anlagenteile (Nebeneinrichtungen)
Formular 0 Verzeichnis der Antragsunterlagen
Formular 14.2 Sicherstellung der Maßnahmen nach § 71 Abs. 3 BauO LSA nach Betriebseinstellung bei Windkraftanlagen
Formular 6.1 b Lageranlagen wassergefährdender flüssiger Stoffe/flüssiger Abfälle
Formular 14.1 Sicherstellung der Maßnahmen nach § 5 Abs. 3 BImSchG nach einer Betriebseinstellung bei Abfallentsorgungsanlagen
Erläuterungen und Hinweise für die Antragstellung
Formular 4.1 c Abgas-und Abluft-Reinigung
Formular 10 Brandschutzmaßnahmen
Formular 7.2 Wirtschaftsdünger - Flächennachweis
Formular 1 Antrag auf Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Verzeichnis der Rechtsvorschriften
Formular 3. 4 Sicherheitstechnische Stoffdaten
Formular 3. 1 a Gehandhabte Stoffe
Formular 4.1 b Emissionen
Formular 2. 2 Betriebseinheiten
Formular 5.2 b Angaben zu Betriebsbereichen/Stoffen nach Störfall-Verordnung
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Halle (Saale): Immissionsschutzanlagen: Errichtung/Betrieb - Genehmigung
Erforderliche Unterlagen nach DIN 28004 Teil 4, Blatt 1-4
Erforderliche Unterlagen nach DIN 28004 Teil 4, Blatt 1-4
Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: ggfs. ja
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Immissionsschutzanlagen: Errichtung/Betrieb - Genehmigung
Verfahrensablauf
Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind. Ist der Antrag vollständig, ist dieser ggfs. mit den Unterlagen öffentlich bekannt zu machen und danach einen Monat lang auszulegen. In vereinfachten Genehmigungsverfahren oder wenn von der Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen wird, erfolgt keine öffentliche Auslegung und findet kein Erörterungstermin statt. Spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden gleichzeitig auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben. Gibt es Einwendungen, werden diese mit Ihnen und denjenigen, die die Einwendungen erhoben haben, in einem öffentlichen Termin erörtert. Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden. Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung des Genehmigungsbescheides an Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Fristen
Der Betreiber hat vor Errichtung und Betrieb der Anlage diese von der zuständigen Behörde genehmigen zu lassen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Immissionsschutzanlagen: Errichtung/Betrieb - Genehmigung
innerhalb von 3 Monaten bei vollständigen Unterlagen
innerhalb von 3 Monaten bei vollständigen Unterlagen
Kosten
Hinweise für Halle (Saale): Immissionsschutzanlagen: Errichtung/Betrieb - Genehmigung
360,00 EUR bis 5.100,00 EUR
360,00 EUR bis 5.100,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Immissionsschutzanlagen: Errichtung/Betrieb - Genehmigung
Anträge in neunfacher Ausfertigung
Anträge in neunfacher Ausfertigung
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Betrieb, Genehmigung, Errichtung, Umwelteinwirkungen, Immissionsschutzrechtliche, Immissionsschutz, genehmigungsbedürftig, Anlage