Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung Zulassung

    Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen

    Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:

    Das gilt für:  

    • Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen, 
    • Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
    • Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.

    Bitte begründen Sie Ihren Antrag.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    SG Bauverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Hausanschrift

    Breiteweg 12a

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplatz: Bodengasse
    Anzahl: 35
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Breiteweg
    Anzahl: 13
    Gebühren: nein

    Busbahnhof

    Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby


    Busbahnhof

    Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)


    Busbahnhof

    Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt


    Busbahnhof

    Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies


    Busbahnhof

    Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle


    Schönebeck - Hauptbahnhof

    S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 710-410

    Fax: 03928 710-499

    E-Mail: Stadt.SBK@schoenebeck-elbe.de

    Formulare

    Weitere Informationen

    Eine Klingel für Rollstuhlfahrer befindet sich links vom Treppenaufgang.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 08.03.2022 (von: Zander, Matthias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Salzlandkreis - 43 Fachdienst Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    06400 Bernburg

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, Poststelle, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Ermslebener Straße 77

    06449 Aschersleben

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1505(Fachdienstleitung)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1833(Sachgebiet Technische Bauaufsicht)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1812(Sachgebiet Rechtliche Bauaufsicht)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1505(Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz und Untere Denkmalschutzbehörde)

    E-Mail: bauordnung@kreis-slk.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 04.07.2024 (von: Pressel, Elke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung

    Voraussetzungen

    Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn

    1. es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) oder der §§ 12 und 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegt,
    2. es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht oder notwendige Ausnahmen oder Befreiungen erteilt sind,
    3. die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und
    4. die zuständige Stelle nicht innerhalb der Frist nach § 61 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt.

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
    • Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
    • Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen, Ausnahme oder Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen oder Ausnahme von Regelungen der Baunutzungsverordnung Sie erreichen möchten. 
    • Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bau-aufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf. 
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und er-teilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung der Abweichung
    • Erwartete Kosten der Bauausführung
       

    Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung: Gebühr ab 50.0 EUR bis 5000.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für die Zulassung einer Ausnahme: Gebühr ab 50.0 EUR bis 500.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 12.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2014 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Befreiung, Bauvorhaben, Hausbau, Abweichung, Bauantrag, Baugenehmigung, Ausnahme, Baugenehmigungsverfahren, Bauen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)