Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen von baurechtlichen Anforderungen beantragen
Wenn Sie eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von bau-rechtlichen Vorschriften beantragen wollen, informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:
Das gilt für:
- Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
- Ausnahmen oder Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen und
- Ausnahmen von Regelungen der Baunutzungsverordnung.
Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Leuna - Fachbereich Bau
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hintereingang vom Rathaus
Gebühren: nein
Parkplatz: Direkt vor dem Rathaus
Gebühren: nein
Sachsenplatz
Straßenbahn: Sachsenplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hintereingang vom Rathaus
Gebühren: nein
Parkplatz: Direkt vor dem Rathaus
Gebühren: nein
Sachsenplatz
Straßenbahn: Sachsenplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus Leuna und Außenstelle Gesundheitszentrum Leuna: Montag:        nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag:       09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch:      nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag:   09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag:         nach vorheriger Terminvereinbarung Außenstelle Günthersdorf Mittwoch:      09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Weitere Informationen
Das Rathaus ist nur teilweise barrierefrei erreichbar. Der Behindertenparkplatz und der Fahrstuhl befinden sich auf der Hofseite vom Rathaus.
erforderliche Unterlagen
Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung
Voraussetzungen
Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn
- es im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) oder der §§ 12 und 30 Abs. 2 des Baugesetzbuches liegt,
- es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht oder notwendige Ausnahmen oder Befreiungen erteilt sind,
- die Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist und
- die zuständige Stelle nicht innerhalb der Frist nach § 61 Abs. 3 Satz 2 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragt.
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
- Eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von baurechtlichen Vorschriften beantragen Sie digital oder schriftlich.
- Bei schriftlicher Antragstellung gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie den Antrag und geben Sie darin an, welche Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen, Ausnahme oder Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen oder Ausnahme von Regelungen der Baunutzungsverordnung Sie erreichen möchten.
- Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen unteren Bau-aufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert diese Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und er-teilt einen Bescheid sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung der Abweichung
- Erwartete Kosten der Bauausführung
Für die Zulassung einer Abweichung oder Befreiung: Gebühr ab 50.0 EUR bis 5000.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für die Zulassung einer Ausnahme: Gebühr ab 50.0 EUR bis 500.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 12.02.2024
Stichwörter
Befreiung, Bauvorhaben, Hausbau, Abweichung, Bauantrag, Baugenehmigung, Ausnahme, Baugenehmigungsverfahren, Bauen