Errichtung von Anlagen Genehmigung im vereinfachten Verfahren

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

    Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

    Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.

    In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 34-36

    39576 Stendal

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
    Anzahl: 35
    Gebühren: nein

    Frommhagenstraße

    Bus: Frommhagenstraße


    Stadtseeallee

    Bus: Stadtseeallee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Moltkestr. 34-36

    39576 Stendal

    Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
    Anzahl: 35
    Gebühren: nein

    Frommhagenstraße

    Bus: Frommhagenstraße


    Stadtseeallee

    Bus: Stadtseeallee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    39576 Stendal

    Postanschrift

    Postfach 10 11 45

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsichtsamt@stendal.de

    Telefon Festnetz: 03931 651528

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch -BauGB

    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2023 (von: Webservice, Stadt Stendal)

    Technisch geändert am 17.08.2024 (von: Webservice, Stadt Stendal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Bauantrag (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachtem Vordruck),
    • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
    • Lageplan,
    • Bauzeichnungen,
    • Baubeschreibung.

    Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

    • Standsicherheitsnachweis,
    • Brandschutznachweis,
    • Angaben über die gesicherte Erschließung.

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
    • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Klage vor einem Verwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt

    Verfahrensablauf

    Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.

    Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
    • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    • Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
    • Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.
    • Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

    Ihr Antrag ist grundsätzlich automatisch genehmigt, wenn Sie nach 3 Monaten keinen Bescheid von der Bauaufsichtsbehörde erhalten haben.

    Kosten

    mindestens 50 €

    Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

    Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung
    • Erwartete Kosten der Bauausführung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt am 05.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.02.2014 (von: Heise, Angela)

    Technisch geändert am 14.02.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Bauen, Bauvorhaben, Gebäude, Hausbau, Bauantrag, bauliche Anlage, Baugenehmigungsverfahren, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)