Beseitigung von Anlagen anzeigen
Beschreibung
Nach § 60 Abs.3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist die Beseitigung von
- Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA,
- freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
- sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m
verfahrensfrei.
Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Hinweise für Halle (Saale): Abbruchanzeige
Der Abbruch von baulichen Anlagen ist mindestens einen Monat vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Sollen nicht freistehende Gebäude abgebrochen werden, so muss die Standsicherheit der Nachbargebäude, an die das abzubrechende Gebäude angebaut ist, nachgewiesen und ggf. durch die Bauaufsicht geprüft sein. Ausnahmen von der Anzeigepflicht sind im § 60 Abs. 3 der Bauordnung Land Sachsen-Anhalt geregelt.
Der Abbruch von baulichen Anlagen ist mindestens einen Monat vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Sollen nicht freistehende Gebäude abgebrochen werden, so muss die Standsicherheit der Nachbargebäude, an die das abzubrechende Gebäude angebaut ist, nachgewiesen und ggf. durch die Bauaufsicht geprüft sein. Ausnahmen von der Anzeigepflicht sind im § 60 Abs. 3 der Bauordnung Land Sachsen-Anhalt geregelt.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und den Städten Naumburg, Stendal, Köthen, Weißenfels und Zeitz.
Ansprechpartner
Abteilung Baugenehmigung
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Städtebau und Bauordnung > Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Aufgaben:
- Prüfen von Anträgen nach Bauordnung
- Voranfragen
- Bauanträge für Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung
- Genehmigungsfreistellungen
- Abbruchanzeige - Bauzustandsbesichtigungen
- Einschreiten und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bauordnung
- Beratung von Bürgern, Planern und Bauherren
- Prüfung statischer und bautechnischer Nachweise im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
- Abnahme Fliegender Bauten
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Leitung: MatthiasThielicke-Bendix
Zugeordnete Bereiche:
Team Zentrale Beratung / Antragstellung
Team Baugenehmigungsverfahren Nord / West
Team Baugenehmigungsverfahren Süd / Ost
Team Bautechnische Nachweise
Team Rechnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. nach Vereinbarung Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Mi. nach Vereinbarung Do. nach Vereinbarung Fr. nach Vereinbarung Sa. geschlossen So. geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes amtliches Anzeigeformular
Hinweise für Halle (Saale): Abbruchanzeige
- ausgefülltes Antragsformular
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Anzeige zur Beseitigung von Anlagen) - Lageplan
- Nachweis der Standsicherheit der Nachbargebäude bei nicht freistehenden Gebäuden
- ausgefülltes Antragsformular
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Anzeige zur Beseitigung von Anlagen) - Lageplan
- Nachweis der Standsicherheit der Nachbargebäude bei nicht freistehenden Gebäuden
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Abbruchanzeige
Verfahrensablauf
Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen qualifizierten Tragwerksplaner oder eine qualifizierte Tragwerksplanerin im Sinne des § 65 Abs. 2 BauO LSA beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden; die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner oder die qualifizierte Tragwerksplanerin zu überwachen. § 65 Abs. 2 Satz 3 BauOLSA gilt nicht, soweit an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.
Fristen
Antragsfrist: 1 Monat (Vor Beginn der Beseitigung)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Abbruchanzeige
sofort
sofort
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Halle (Saale): Abbruchanzeige
Die Gebühr wird auf der Grundlage der Baugebührenverordnung (hier nur für eventuelle Prüfung statischer Nachweise) erhoben.
Die Gebühr wird auf der Grundlage der Baugebührenverordnung (hier nur für eventuelle Prüfung statischer Nachweise) erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Abbruchanzeige
Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften neben der Bauordnung, wie z. B. nach Denkmalschutzgesetz oder nach Sanierungsrecht, sind gesondert bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Eine Beratung zu diesbezüglichen Fragen und zu Fragen der Anzeige und eventueller Nachweise nach Bauordnung erfolgt auf Nachfrage (siehe Ansprechpartner/in).
Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften neben der Bauordnung, wie z. B. nach Denkmalschutzgesetz oder nach Sanierungsrecht, sind gesondert bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Eine Beratung zu diesbezüglichen Fragen und zu Fragen der Anzeige und eventueller Nachweise nach Bauordnung erfolgt auf Nachfrage (siehe Ansprechpartner/in).
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Abbruch, Abbruchanzeige