Beseitigung von Anlagen Genehmigung

    Beseitigung von Anlagen anzeigen

    Beschreibung

    Nach § 60 Abs.3 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) ist die Beseitigung von

    1. Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA,
    2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,
    3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m

    verfahrensfrei.

    Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigung der zuständigen Stelle anzuzeigen.
     

    Hinweise für Halle (Saale): Abbruchanzeige

    Der Abbruch von baulichen Anlagen ist mindestens einen Monat vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Sollen nicht freistehende Gebäude abgebrochen werden, so muss die Standsicherheit der Nachbargebäude, an die das abzubrechende Gebäude angebaut ist, nachgewiesen und ggf. durch die Bauaufsicht geprüft sein. Ausnahmen von der Anzeigepflicht sind im § 60 Abs. 3 der Bauordnung Land Sachsen-Anhalt geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und den Städten Naumburg, Stendal, Köthen, Weißenfels und Zeitz.

    Ansprechpartner

    Abteilung Baugenehmigung

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Städtebau und Bauordnung im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt

    Aufgaben:

    • Prüfen von Anträgen nach Bauordnung
      -  Voranfragen
      -  Bauanträge für Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung
      -  Genehmigungsfreistellungen
      -  Abbruchanzeige
    • Bauzustandsbesichtigungen
    • Einschreiten und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bauordnung
    • Beratung von Bürgern, Planern und Bauherren
    • Prüfung statischer und bautechnischer Nachweise im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
    • Abnahme Fliegender Bauten
    • Abgeschlossenheitsbescheinigungen

    Leitung: Herr Thielicke-Bendix

    Zugeordnete Teams:

    Team Zentrale Beratung / Antragstellung

    Team Baugenehmigungsverfahren Nord / West

    Team Baugenehmigungsverfahren Süd / Ost

    Team Bautechnische Nachweise

    Team Rechnunngswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. nach Vereinbarung Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Mi. nach Vereinbarung Do. nach Vereinbarung Fr. nach Vereinbarung Sa. geschlossen So. geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 345 2216302

    Telefon Festnetz: +49 345 2216306

    E-Mail: bauen@halle.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes amtliches Anzeigeformular

    Hinweise für Halle (Saale): Abbruchanzeige

    • ausgefülltes Antragsformular  
      (Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Anzeige zur Beseitigung von Anlagen)
    • Lageplan
    • Nachweis der Standsicherheit der Nachbargebäude bei nicht freistehenden Gebäuden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen qualifizierten Tragwerksplaner oder eine qualifizierte Tragwerksplanerin im Sinne des § 65 Abs. 2 BauO LSA beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden; die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner oder die qualifizierte Tragwerksplanerin zu überwachen. § 65 Abs. 2 Satz 3 BauOLSA gilt nicht, soweit an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.

    Fristen

    Antragsfrist: 1 Monat (Vor Beginn der Beseitigung)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Abbruchanzeige

    sofort

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise für Halle (Saale): Abbruchanzeige

    Die Gebühr wird auf der Grundlage der Baugebührenverordnung (hier nur für eventuelle Prüfung statischer Nachweise) erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Abbruchanzeige

    Genehmigungen nach anderen Rechtsvorschriften neben der Bauordnung, wie z. B. nach Denkmalschutzgesetz oder nach Sanierungsrecht, sind gesondert bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Eine Beratung zu diesbezüglichen Fragen und zu Fragen der Anzeige und eventueller Nachweise nach Bauordnung erfolgt auf Nachfrage (siehe Ansprechpartner/in).

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Abbruchanzeige, Abbruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English