Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer beantragen
Sie haben Ihr ingenieurwissenschaftliches Studium erfolgreich beendet und wollen nun Mitglied der Ingenieurkammer werden? Erfahren Sie hier mehr darüber.
Beschreibung
Die Ingenieurkammer in Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Als Ingenieur oder Ingenieurin können Sie sich in eine Liste der Ingenieurkammer eintragen lassen.
Folgende Listen werden von der Ingenieurkammer geführt:
- „einfache“ Mitgliedschaft
- Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Nachweisberechtigte für Standsicherheit
- Sachverständige
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
- Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024
- Interessenten
- Berufshaftpflichtversicherte
- für weitere Ingenieure, für die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besondere Qualifikationen gefordert sind z.B. Liste der Fachingenieure, Energieexperten, SiGeKo Liste …
Je nach Liste müssen Sie verschiedene Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen.
Eine Mitgliedschaft bietet Ihnen einige Vorteile, z.B. Fort- und Weiterbildungen, Beratung bei Existenzgründung oder auch Interessenvertretung bei berufspolitischen Fragen.
Zudem erhalten Sie einen EU-weit gültigen Ingenieurausweis.
Zuständigkeit
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in eine Liste. Der Sitz der Ingenieurkammer ist in Magdeburg.
Ansprechpartner
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: ja
Planckstraße
Straßenbahn: 2,5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die Verleihung des akademischen Grades
- Prüfungszeugnis
- Darstellung des Beruflichen Werdeganges
- Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung
- Weitere Qualifikationsnachweise je nach Listeneintragung
Formulare
Voraussetzungen
- Sie haben Ihr Studium einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens 6 Regelstudiensemestern erfolgreich beendet (siehe Ingenieurgesetz vom Land Sachsen-Anhalt)
- Sie dürfen die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen
- Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt
Je nach Liste müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen:
Mitglied
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
- Hinweis: Jeder Beratende Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist Pflichtmitglied im Versorgungswerk, sofern Sie das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden
Nachweisberechtigte für Standsicherheit
- Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens oder der Fachrichtung Architektur
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
Sachverständige
- Die Voraussetzungen hängen von den verschiedenen Arten ab
Interessenten
- Sie sind in einem technisch-naturwissenschaftlichen Studium immatrikuliert
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Wenn die Unterlagen vollständig sind maximal 3 Monate.
Kosten
Für die Listeneinträge fallen unterschiedliche Gebühren an.
Weitere Kosten für die Führung in den Listen können anfallen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 25.08.2022
Stichwörter
Berufsanerkennung, Ingenierusausweis, Sachverständige