Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Eintragung

    Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer beantragen

    Sie haben Ihr ingenieurwissenschaftliches Studium erfolgreich beendet und wollen nun Mitglied der Ingenieurkammer werden? Erfahren Sie hier mehr darüber.

    Beschreibung

    Die Ingenieurkammer in Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

    Als Ingenieur oder Ingenieurin können Sie sich in eine Liste der Ingenieurkammer eintragen lassen.

    Folgende Listen werden von der Ingenieurkammer geführt:

    • „einfache“ Mitgliedschaft
    • Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen
    • Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen
    • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
    • Sachverständige
      • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
      • Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
      • Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024
    • Interessenten
    • Berufshaftpflichtversicherte
    • für weitere Ingenieure, für die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besondere Qualifikationen gefordert sind z.B. Liste der Fachingenieure, Energieexperten, SiGeKo Liste …

    Je nach Liste müssen Sie verschiedene Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen.

    Eine Mitgliedschaft bietet Ihnen einige Vorteile, z.B. Fort- und Weiterbildungen, Beratung bei Existenzgründung oder auch Interessenvertretung bei berufspolitischen Fragen.

    Zudem erhalten Sie einen EU-weit gültigen Ingenieurausweis.

    Zuständigkeit

    Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Eintragung in eine Liste. Der Sitz der Ingenieurkammer ist in Magdeburg.

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstraße 23

    39104 Magdeburg

    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Planckstraße

    Straßenbahn: 2,5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 628890

    Fax: 0391 6288999

    E-Mail: info@ing-net.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: Ulrich Christoh)

    Technisch geändert am 04.08.2023 (von: Knappe, Diana)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über die Verleihung des akademischen Grades
    • Prüfungszeugnis
    • Darstellung des Beruflichen Werdeganges
    • Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung
    • Weitere Qualifikationsnachweise je nach Listeneintragung

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihr Studium einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens 6 Regelstudiensemestern erfolgreich beendet (siehe Ingenieurgesetz vom Land Sachsen-Anhalt)
    • Sie dürfen die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen
    • Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt

    Je nach Liste müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen:

    Mitglied

    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

    Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen

    • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
    • Nachweis der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
    • Hinweis: Jeder Beratende Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist Pflichtmitglied im Versorgungswerk, sofern Sie das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen

    • Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens
    • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden

    Nachweisberechtigte für Standsicherheit

    • Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens oder der Fachrichtung Architektur
    • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung

    Sachverständige

    • Die Voraussetzungen hängen von den verschiedenen Arten ab

    Interessenten

    • Sie sind in einem technisch-naturwissenschaftlichen Studium immatrikuliert

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die Unterlagen vollständig sind maximal 3 Monate.

    Kosten

    Für die Listeneinträge fallen unterschiedliche Gebühren an. 

    Weitere Kosten für die Führung in den Listen können anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 25.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 12.09.2022 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Berufsanerkennung, Ingenierusausweis, Sachverständige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)