Architektenliste Registrierung ausländische Kapitalgesellschaft

    Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für den Sitz der Zweigniederlassung zuständige Gewerbeamt.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Postanschrift

    Ernst-Thälmann-Straße 10

    39606 Osterburg (Altmark)

    Hausanschrift

    Ernst-Thälmann-Straße 10

    39606 Osterburg (Altmark)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03937 492-6

    E-Mail: ordnungsamt@osterburg.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE63 1203 0000 0000 7650 08

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB - Deutsche Kreditbank Berlin

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE94 2586 3489 4520 2672 00

    BIC: GENODEF1WOT

    Bankinstitut: VR PLUS Altmark-Wendland eG

    Hansestadt Osterburg (Altmark)

    Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)

    IBAN: DE83 8105 0555 3030 0020 38

    BIC: NOLADE21SDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Stendal

    Formulare

    Gewerbe-Anmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung

    Version

    Technisch geändert am 16.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht:

    • Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
      • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft
      • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung
      • das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht
      • die Rechtsform der Gesellschaft
      • die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
      • wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt

    Für die Gewerbeanmeldung:

    • Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
    • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
    • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen betreibt, wird die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung benötigt, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Europäische Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung, Ltd., SPE, Societas Privee Europaea, Private Company Limited By Shares

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English