Architektenliste Registrierung ausländische Kapitalgesellschaft

    Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für den Sitz der Zweigniederlassung zuständige Gewerbeamt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Egelner Mulde - Bürgerservice

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 20

    39435 Egeln

    Hausanschrift

    Markt 18

    39435 Egeln

    Öffnungszeiten

    Montag: 09.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039268 944-444

    Telefon Festnetz: 039268 944-190

    E-Mail: buergerservice@egelnermulde.de

    Kontaktperson

    • Frau Nitschke (Sachgebietsleiterin)

      Telefon Festnetz: 039268 944-194

      Fax: 039268 944-444

    • Frau Zwintzscher (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 039268 944-192

      Fax: 039268 944-444

    • Herr Lachmuth (Sachbearbeiter)

      Fax: 039268 944-444

      Telefon Festnetz: 039268 944-191

    • Frau Gumtz (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 039268 944-193

      Fax: 039268 944-444

    Internet

    Formulare

    Gewerbe-Anmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung

    Weitere Informationen

    Das Sachgebiet "Öffentliche Sicherheit und Ordnung", geleitet von Frau Nitschke, ist für die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und die Verwaltung von Bürgeranliegen zuständig. Es umfasst folgende zentrale Aufgabenbereiche:

    1. Standesamt: Durchführung von standesamtlichen Aufgaben wie Eheschließungen, Geburts- und Sterberegistrierung sowie die Ausstellung entsprechender Urkunden. Zudem werden Namensänderungen und andere personenstandsrechtliche Vorgänge bearbeitet.
    2. Bürgerservice: Erste Anlaufstelle für alle Bürgeranliegen. Hier werden Aufgaben der Einwohnermeldestelle wahrgenommen, darunter An- und Ummeldungen, Ausweisdokumente sowie die Bearbeitung von allgemeinen Anfragen der Bürger.

    3. Ordnungsangelegenheiten / Gewerbewesen: Verwaltung von ordnungsrechtlichen Aufgaben, wie die Erteilung von Genehmigungen, Überwachung von Ordnungswidrigkeiten sowie die Verwaltung von Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen. Hier wird auch die Einhaltung kommunaler Ordnungsrichtlinien überwacht.

    4. Brand- und Katastrophenschutz: Organisation und Koordination des kommunalen Brand- und Katastrophenschutzes. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und Rettungsdiensten sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Katastrophenvorsorge.

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht:

    • Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
      • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft
      • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung
      • das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht
      • die Rechtsform der Gesellschaft
      • die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
      • wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt

    Für die Gewerbeanmeldung:

    • Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
    • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
    • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen betreibt, wird die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung benötigt, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Europäische Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung, Ltd., SPE, Societas Privee Europaea, Private Company Limited By Shares

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English