Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das für den Sitz der Zweigniederlassung zuständige Gewerbeamt.
Ansprechpartner
SG Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Grabenstraße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Busbahnhof
Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby
Busbahnhof
Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)
Busbahnhof
Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt
Busbahnhof
Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies
Busbahnhof
Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck
Schönebeck - Hauptbahnhof
Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen
Schönebeck - Hauptbahnhof
Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben
Schönebeck - Hauptbahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt
Schönebeck - Hauptbahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
Schönebeck - Hauptbahnhof
S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Öffnungszeiten
Montag: 13:00 – 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03928 710-302(Sachgebietsleitung)
Telefon Festnetz: 03928 710-306(Hundehaltung)
Fax: 03928 710-399
E-Mail: Stadt.SBK@schoenebeck-elbe.de
Formulare
Gewerbe-Anmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung
erforderliche Unterlagen
Für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht:
- Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
- Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft
- Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung
- das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht
- die Rechtsform der Gesellschaft
- die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
- wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt
Für die Gewerbeanmeldung:
- Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
- Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
- Auszug aus dem Handelsregister
- Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen betreibt, wird die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung benötigt, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Societas Privee Europaea, Private Company Limited By Shares, Ltd., SPE, Europäische Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung