Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das für den Sitz der Zweigniederlassung zuständige Gewerbeamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Gewerbe, Brandschutz
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Fax: 034771 900-50
Kontaktperson
Frau Jennifer Luky
Telefon Festnetz: 034771 90062
E-Mail: jennifer.luky@vg-weida-land.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht:
- Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
- Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft
- Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung
- das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht
- die Rechtsform der Gesellschaft
- die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
- wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt
Für die Gewerbeanmeldung:
- Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
- Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
- Auszug aus dem Handelsregister
- Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen betreibt, wird die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung benötigt, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Private Company Limited By Shares, Europäische Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung, SPE, Ltd., Societas Privee Europaea