Architektenliste Registrierung ausländische Kapitalgesellschaft

    Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für den Sitz der Zweigniederlassung zuständige Gewerbeamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Allstedt - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Forststraße 9

    06542 Allstedt

    Behindertenparkplatz: Breite Straße
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Breite Straße
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Markt

    Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Freitag: 09.00-12.00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034652 864-32

    Fax: 034652 864-36

    E-Mail: ordnungsamt@allstedt.info

    Formulare

    Gewerbe-Anmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung

    Weitere Informationen

    Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2011 (von: Andrea Kögel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht:

    • Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
      • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft
      • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung
      • das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht
      • die Rechtsform der Gesellschaft
      • die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
      • wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt

    Für die Gewerbeanmeldung:

    • Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
    • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
    • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen betreibt, wird die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung benötigt, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Societas Privee Europaea, Private Company Limited By Shares, Ltd., SPE, Europäische Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)