Architektenliste Registrierung ausländische Kapitalgesellschaft

    Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für den Sitz der Zweigniederlassung zuständige Gewerbeamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Möckern - Ordnung, Sicherheit, Feuerwehr, Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    39279 Loburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Loburg, Markt
      Linie:
      • Bus: 720, 715

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Am Markt 10

    39291 Möckern

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039221 95-244(Hunde)

    Fax: 039221 95-230

    Telefon Festnetz: 039221 95-243(Brandschutz/Feuerwehr)

    Telefon Festnetz: 039221 95-242(SG Ordnung)

    Telefon Festnetz: 039221 95-241(SG Ordnung)

    E-Mail: info@stadt-moeckern.de

    Internet

    Formulare

    Gewerbe-Anmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht:

    • Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
      • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft
      • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung
      • das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht
      • die Rechtsform der Gesellschaft
      • die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
      • wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt

    Für die Gewerbeanmeldung:

    • Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
    • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
    • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen betreibt, wird die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung benötigt, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Private Company Limited By Shares, Europäische Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung, Societas Privee Europaea, Ltd., SPE

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de