Architektenliste Registrierung ausländische Kapitalgesellschaft

    Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für den Sitz der Zweigniederlassung zuständige Gewerbeamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)

    Beschreibung

    Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
    Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Wallstraße 1-5

    06366 Köthen (Anhalt)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Köthen, Bärteichpromenade
      Linie:
      • Bus: Köthen, Bärteichpromenade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag geschlossen und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03496 425-352

    Fax: 03496 425-6352

    Fax: 03496 425-6353

    Telefon Festnetz: 03496 425-353

    Telefon Festnetz: 03496 425-365

    Fax: 03496 425-6365

    E-Mail: stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Gewerbe-Anmeldung nach §14 oder §55c der Gewerbeordnung

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht:

    • Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
      • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft
      • Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung
      • das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht
      • die Rechtsform der Gesellschaft
      • die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
      • wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt

    Für die Gewerbeanmeldung:

    • Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
    • Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
    • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen betreibt, wird die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung benötigt, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Private Company Limited By Shares, Europäische Privatgesellschaft mit beschränkter Haftung, SPE, Ltd., Societas Privee Europaea

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English