Handelsregister Eintragung Offene Handelsgesellschaft (OHG)

    Eintragung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister

    Beschreibung

    Das Handelsrecht sieht vor, dass eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Stendal

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 11 55

    39551 Stendal

    Hausanschrift

    Scharnhorststraße 40

    39576 Stendal

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 580

    Fax: 03931 582000

    E-Mail: ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Zahna-Elster - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 12

    06895 Elster (Elbe)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Elster (Elbe), Markt
      Linie:
      • Bus: 378, 379
    • Haltestelle: Zahna, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    06895 Zahna-Elster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Elster (Elbe), Markt
      Linie:
      • Bus: 378, 379
    • Haltestelle: Zahna, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    06895 Zahna

    Parkplätze

    • Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Elster (Elbe), Markt
      Linie:
      • Bus: 378, 379
    • Haltestelle: Zahna, Rathaus
      Linie:
      • Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich.

    Kontakt

    Fax: 034924 703-16(Hauptsitz Zahna)

    Fax: 035383 701-50(Außenstelle Elster (Elbe))

    Telefon Festnetz: 035383 701-43(Außenstelle Elster (Elbe))

    Telefon Festnetz: 034924 703-31(Hauptsitz Zahna)

    E-Mail: info@stadt-zahna-elster.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Anmeldung einer OHG werden folgende Angaben benötigt:

    • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters
    • Firma der Gesellschaft, sowie der Ort, an dem sie ihren Sitz hat und die inländische Geschäftsanschrift
    • Unternehmensgegenstand, sofern er sich nicht aus der Firma ergibt
    • Vertretungsmacht der Gesellschafter

    Über die im Einzelfall zur Anmeldung der OHG erforderlichen Unterlagen berät Sie die Notarin oder der Notar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anmeldung

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

    • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
    • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

    Änderungen

    Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

    Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English