Eintragung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister
Beschreibung
Das Handelsrecht sieht vor, dass eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.
Ansprechpartner
Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)
Beschreibung
Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Köthen, Bärteichpromenade
Linie:- Bus: Köthen, Bärteichpromenade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag geschlossen und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03496 425-6352
Fax: 03496 425-6365
Telefon Festnetz: 03496 425-353
Fax: 03496 425-6353
Telefon Festnetz: 03496 425-352
Telefon Festnetz: 03496 425-365
Kontaktperson
Bärbel Albrecht
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Marianne Grabner
Telefon Festnetz: 03496 425-159
E-Mail: m.grabner@koethen-stadt.de
Katja Jachade
Telefon Festnetz: 03496 425-361
E-Mail: k.jachade@koethen-stadt.de
Monique Mudrack
Telefon Festnetz: 03496 425-359
E-Mail: m.kloehn@koethen-stadt.de
Heike Landskron
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Dominik Mayer
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Marlies Mieth
Telefon Festnetz: +49 3496 425-353
E-Mail: m.mieth@koethen-stadt.de
Jan Papendieck
Telefon Festnetz: 03496 425-362
E-Mail: j.papendieck@koethen-stadt.de
Franziska Scheffel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Vicky Trabhardt
Telefon Festnetz: 03496 425-366
E-Mail: v.trabhardt@koethen-stadt.de
Kathrin Ufer
Telefon Festnetz: 03496 425-352
E-Mail: k.ufer@koethen-stadt.de
Daniela Winzer
Telefon Festnetz: 03496 425-365
E-Mail: d.winzer@koethen-stadt.de
Internet
Amtsgericht Stendal
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 11 55
39551 Stendal
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A. - Parkplatz:
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung einer OHG werden folgende Angaben benötigt:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters
- Firma der Gesellschaft, sowie der Ort, an dem sie ihren Sitz hat und die inländische Geschäftsanschrift
- Unternehmensgegenstand, sofern er sich nicht aus der Firma ergibt
- Vertretungsmacht der Gesellschafter
Über die im Einzelfall zur Anmeldung der OHG erforderlichen Unterlagen berät Sie die Notarin oder der Notar.
Rechtsgrundlage(n)
- § 8a Handelsgesetzbuch
- § 10 Handelsgesetzbuch
- § 12 Handelsgesetzbuch
- §105 Handelsgesetzbuch (HGB)
- §106 Handelsgesetzbuch (HGB)
- §107 Handelsgesetzbuch (HGB)
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
- Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV), Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis
- §§105 ff Handelsgesetzbuch (HGB)
Verfahrensablauf
Anmeldung
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
- Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
- Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
Änderungen
Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.
Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
Kosten
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe