Eintragung Kommanditgesellschaft auf Aktien in Handelsregister beantragen
Beschreibung
Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zur juristischen Person. Da die KGaA zu den Kapitalgesellschaften zählt, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.
Ansprechpartner
Amtsgericht Stendal
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 11 55
39551 Stendal
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 100 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Bernburg (Saale) - Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 65
06392 Bernburg (Saale)
Rathaus I
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg
Rathaus I
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03471 659-0
Fax: 03471 659-309
Kontaktperson
Frau Göbel
Telefon Festnetz: 03471 659-320
Frau Schöneberg
Telefon Festnetz: 03471 659-319
Frau Senftleber
Telefon Festnetz: 03471 659-689
Weitere Informationen
Rollstuhlgerecht ist nur das Erdgeschoss. Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.
erforderliche Unterlagen
Folgende Angaben sind notwendig:
- inländische Geschäftsanschrift
- Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafter
- Anmeldung
- Gründungsurkunde mit Satzung
- Urkunde über die Bestellung des Aufsichtsrates
- Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates mit Angabe des Namens, Vornamens, ausgeübten Berufs und Wohnorts der Mitglieder
- Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung der persönlich haftenden Gesellschafter steht (Bankbestätigung)
- Gründungsbericht
- Prüfungsberichte der persönlich haftenden Gesellschafter und der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
- im Fall der §§ 26 oder 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands
- Genehmigungsurkunde, wenn der Gegenstand des Unternehmens oder eine andere Satzungsbestimmung der staatlichen Genehmigung bedarf
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Handelsgesetzbuch (HGB)
- §§ 14, 36, 37, 278, 280, 282 Aktiengesetz (AktG)
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
- Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV), Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis
- Aktiengesetz
Verfahrensablauf
Anmeldung
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
- Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
- Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
Änderungen
Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.
Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
Kosten
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe