Eintragung Juristische Person in Handelsregister beantragen
Beschreibung
Juristische Personen, deren Eintragung in das Handelsregister mit Rücksicht auf den Gegenstand oder auf die Art und den Umfang ihres Gewerbebetriebs zu erfolgen hat, sind von sämtlichen Mitgliedern des Vorstandes zur Eintragung anzumelden.
Voraussetzung für die Anmeldepflicht ist das Betreiben eines Handelsgewerbes.
Unter Gewerbebetrieb versteht die Rechtsprechung
- eine nach außen erkennbare,
- dauerhaft und berufsmäßig ausgerichtete,
- zum Zwecke der Gewinnerzielungsabsicht und
- auf wirtschaftlichem Gebiet ausgeübte Tätigkeit.
Die Anmeldepflicht nach betrifft diejenigen Gesellschaften, deren Eintragung nicht bereits durch andere gesetzliche Vorschriften gewahrt ist. Dabei handelt es sich insbesondere um bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts). Unter dem zur Anmeldung verpflichteten Vorstand ist deshalb auch das nach den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorgesehene Organ für die Vertretung, z. B. des jeweiligen Eigenbetriebes, zu verstehen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.
Ansprechpartner
Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)
Beschreibung
Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Köthen, Bärteichpromenade
Linie:- Bus: Köthen, Bärteichpromenade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag geschlossen und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03496 425-6352
Fax: 03496 425-6365
Telefon Festnetz: 03496 425-353
Fax: 03496 425-6353
Telefon Festnetz: 03496 425-352
Telefon Festnetz: 03496 425-365
Kontaktperson
Bärbel Albrecht
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Marianne Grabner
Telefon Festnetz: 03496 425-159
E-Mail: m.grabner@koethen-stadt.de
Katja Jachade
Telefon Festnetz: 03496 425-361
E-Mail: k.jachade@koethen-stadt.de
Monique Mudrack
Telefon Festnetz: 03496 425-359
E-Mail: m.kloehn@koethen-stadt.de
Heike Landskron
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Dominik Mayer
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Marlies Mieth
Telefon Festnetz: +49 3496 425-353
E-Mail: m.mieth@koethen-stadt.de
Jan Papendieck
Telefon Festnetz: 03496 425-362
E-Mail: j.papendieck@koethen-stadt.de
Franziska Scheffel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Vicky Trabhardt
Telefon Festnetz: 03496 425-366
E-Mail: v.trabhardt@koethen-stadt.de
Kathrin Ufer
Telefon Festnetz: 03496 425-352
E-Mail: k.ufer@koethen-stadt.de
Daniela Winzer
Telefon Festnetz: 03496 425-365
E-Mail: d.winzer@koethen-stadt.de
Internet
Amtsgericht Stendal
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 11 55
39551 Stendal
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A. - Parkplatz:
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anmeldung
- Vertrag/Satzung
- Urkunde über die Bestellung der Vertreter/ des Vorstands
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Nachweis der Rechtsfähigkeit der juristischen Person
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anmeldung ist bei dem Registergericht elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Eintragungsmitteilung.
Kosten
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.
Hinweise (Besonderheiten)
Beachten Sie bitte, dass Sie gesellschaftsrelevante Änderungen, wie Änderung der Firma, des Sitzes, Erteilung oder Widerruf von Prokuren etc. ebenfalls dem Registergericht melden müssen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe