Eintragung ins Handelsregister für EWIV beantragen
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Beschreibung
Eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) kann von Gesellschaften und anderen Einheiten des öffentlichen oder des Privatrechts nach dem nationalen Recht eines Mitgliedstaates gegründet werden. Sie kann auch von natürlichen Personen gegründet werden, die eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche, landwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Gemeinschaft ausüben oder dort andere Dienstleistungen erbringen.
Der Gründungsvertrag einer EWIV muss den Namen, den Sitz, den Unternehmensgegenstand und gegebenenfalls den Namen, die Nummer und den Ort der Registereintragung eines jeden Mitglieds der Vereinigung sowie die Dauer der Vereinigung, sofern sie nicht unbegrenzt ist, enthalten.
Dieser Vertrag muss in das von den einzelnen Mitgliedstaaten dafür jeweils vorgesehene Register eingetragen werden. Die Eintragung verleiht der EWIV in der gesamten Gemeinschaft die volle Rechtsfähigkeit.
Jede Gründung oder Auflösung einer EWIV wird zusätzlich zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union angezeigt.
Wenn sich Angaben zu Ihrem Unternehmen geändert haben, müssen Sie den Handelsregister-Eintrag ändern lassen. Angaben sind zum Beispiel:
- Firmensitz
- Rechtsform
- Vertretungsberechtigte
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.
Sie müssen sich an einen Notar oder eine Notarin wenden.
Ansprechpartner
Stadt Köthen (Anhalt) - Ordnungs- und Gewerbeabteilung (322)
Beschreibung
Die Ordnungs- und Gewerbeabteilung ist mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs (Parken, Halten) beschäftigt. Aber auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten aus der Vielzahl anderer Rechtsgebiete obliegt dem Bereich. Weiterhin ist die Ordnungsabteilung für die Überwachung von gefährlichen Hunden zuständig.
Nicht nur die Politessen des Außendienstes, die sich um eine Vielzahl der die Ordnung und Sicherheit in der Stadt betreffenden Probleme kümmern, sind hier beschäftigt, sondern auch der Bereich Gewerbeangelegenheiten (Gewerbean- und -abmeldungen, Gaststättenerlaubnisse), Obdachlosenangelegenheiten, Marktnutzung und die örtliche Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Köthen (Anhalt) finden sich hier wieder. Außerdem wird hier der Einsatz des Bereitschaftsdienstes der Stadtverwaltung organisiert.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Köthen, Bärteichpromenade
Linie:- Bus: Köthen, Bärteichpromenade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9:00-12:00 Uhr Dienstag 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr Freitag geschlossen und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03496 425-6352
Fax: 03496 425-6365
Telefon Festnetz: 03496 425-353
Fax: 03496 425-6353
Telefon Festnetz: 03496 425-352
Telefon Festnetz: 03496 425-365
Kontaktperson
Bärbel Albrecht
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Marianne Grabner
Telefon Festnetz: 03496 425-159
E-Mail: m.grabner@koethen-stadt.de
Katja Jachade
Telefon Festnetz: 03496 425-361
E-Mail: k.jachade@koethen-stadt.de
Monique Mudrack
Telefon Festnetz: 03496 425-359
E-Mail: m.kloehn@koethen-stadt.de
Heike Landskron
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Dominik Mayer
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Marlies Mieth
Telefon Festnetz: +49 3496 425-353
E-Mail: m.mieth@koethen-stadt.de
Jan Papendieck
Telefon Festnetz: 03496 425-362
E-Mail: j.papendieck@koethen-stadt.de
Franziska Scheffel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03496 425-554
Vicky Trabhardt
Telefon Festnetz: 03496 425-366
E-Mail: v.trabhardt@koethen-stadt.de
Kathrin Ufer
Telefon Festnetz: 03496 425-352
E-Mail: k.ufer@koethen-stadt.de
Daniela Winzer
Telefon Festnetz: 03496 425-365
E-Mail: d.winzer@koethen-stadt.de
Internet
Amtsgericht Stendal
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 11 55
39551 Stendal
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A. - Parkplatz:
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Anmeldung
- Gründungsvertrag
- Urkunde über die Bestellung der Geschäftsführer
Voraussetzungen
Eine EWIV muss aus mindestens zwei Mitgliedern aus verschiedenen Mitgliedstaaten bestehen, darf aber nicht mehr als 500 Personen beschäftigen.
Rechtsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)
- EWIV-Ausführungsgesetz (EWIVAG)
- § 24 Absatz 2 Handelsregisterverordnung (HRV)
- § 12 Handelsgesetzbuch (HGB)
- Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV)
- Gesetz zur Ausführung der EWG-Verordnung über die EWIV (EWIVG)
Verfahrensablauf
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
- Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
- Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
Bearbeitungsdauer
Über die Eintragung hat das Registergericht unverzüglich nach Eingang der Anmeldung zu entscheiden. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.
Kosten
Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine EWIV hat den Zweck, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln sowie die Ergebnisse dieser Tätigkeit zu verbessern oder zu steigern.
Die Vereinigung hat nicht den Zweck, Gewinn für sich selbst zu erzielen. Die Tätigkeit der EWIV muss im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder stehen und darf nur die Hilfstätigkeit hierzu bilden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMJV am 11.09.2014