Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
Sie können eine Genossenschaft als Europäische Genossenschaft gründen. Die Anmeldung muss elektronisch in öffentlich beglaubigter Form durch eine Notarin oder einen Notar erfolgen.
Beschreibung
Über Ihre Notarin oder Ihren Notar können Sie die Eintragung in das Genossenschaftsregister in folgenden Fällen beantragen:
- bei Neugründung einer Europäischen Genossenschaft
- bei Verschmelzung von bereits bestehenden Genossenschaften
- bei Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft
Eine eingetragene Europäische Genossenschaft (SCE - "Societas Cooperativa Europaea") gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Hat die SCE ihren Sitz im Ausland, betreibt jedoch Zweigniederlassungen in Deutschland, müssen Sie diese Zweigniederlassung als solche zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden und für diese ein Gewerbe anmelden.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.
Ansprechpartner
Goethestadt Bad Lauchstädt
Beschreibung
Im Rahmen der Kommunalreform im Land Sachsen-Anhalt wurde unsere Stadt am 01. Januar 2008 juristisch neu gegründet. Sie geht aus den ehemaligen Städten Bad Lauchstädt und Schafstädt sowie den Gemeinden Delitz am Berge und Klobikau hervor. Seit dem 01. Januar 2010 gehört auch die ehemalige Gemeinde Milzau dazu.
Im Rahmen der Neugründung beantragte der Stadtrat 2008 die Verleihung des Namenszusatzes >>Goethestadt<
Seither trägt die Stadt als bisher einzige Stadt in Deutschland diesen Namen. Im Rahmen eines feierlichen Festaktes wurde am 22. Januar 2009 die Namensvergabe >> Goethestadt Bad Lauchstädt << gebührend gefeiert..
Die ca. 9.200 Einwohner zählende Goethestadt Bad Lauchstädt mit seinen sechs Ortsteilen (Bad Lauchstädt, Schafstädt, Delitz am Berge, Großgräfendorf, Klobikau und Milzau) liegt am Rande der Querfurter Platte im Süden des Saalekreises – direkt zwischen dem Geiseltalsee und der Großstadt Halle (Saale).
Verkehrstechnisch ist sie über die Bundesautobahnen A 143 (Anschlussstelle Holleben) und die A 38 (Anschlussstellen: Merseburg-Nord; Bad Lauchstädt und Schafstädt) sowie über die Landesstraßen L 163 (Halle-Naumburg) und L 172 (Merseburg-Querfurt) erreichbar.
An der Bahnlinie Merseburg-Schafstädt befinden sich in den Ortsteilen Bad Lauchstädt, Schafstädt, Großgräfendorf und Milzau entsprechende Haltepunkte.
Durch die Buslinien Merseburg-Querfurt; Merseburg-Oberwünsch/Mücheln und Halle-Bad Lauchstädt ist die Stadt erreichbar.
Die Geschichte der Stadt lässt sich bis in das 9. Jahrhundert zurückverfolgen. Zu dieser Zeit werden die einzelnen Orte erstmals im Hersfelder Zehntverzeichnis erwähnt. Alle sind slawischen Ursprungs. Die Kleinstadt ist ländliches Siedlungsgebiet. Den Orten Bad Lauchstädt (1430) und Schafstädt (1558) wurde das Stadtrecht verliehen.
Große Bedeutung hat der Ort um 1700 durch die Entdeckung der Heilquelle durch den Halleschen Professor der Medizin Friedrich Hoffmann erlangt, welcher die ungewöhnliche Heilkraft des Wassers erkannte. Nach Fassung der Quelle im Jahr 1710 entwickelte sich Bad Lauchstädt zu einem Modebad, dem sogenannten „Sächsischen Pyrmont“. Um den wachsenden Bedürfnissen gerecht zu werden, wurden um den Brunnen die Historischen Kuranlagen mit den noch heute erhaltenen Gebäuden für den Kurbetrieb und zur Freizeitgestaltung errichtet.
Seit 1761 wird in Bad Lauchstädt Theater gespielt. Da das alte Theatergebäude den immer steigenden Anforderungen nicht mehr gerecht werden konnte, wurde es abgerissen und im Jahr 1802 durch den nach Goethes Entwürfen entstandene und bis heute original erhaltenen Theaterbau ersetzt. Goethe selbst war hier als Direktor tätig. Viele andere berühmte Männer jener Zeit besuchten Bad Lauchstädt – unter ihnen war auch Schiller.
Heute ist die Goethestadt Bad Lauchstädt ein beliebtes Reiseziel. Die Gäste kommen vornehmlich zu den zahlreichen Veranstaltungen im Goethe-Theater, im Schillerhaus oder im Kurpark. Diese Objekte bei Führungen auch besichtigt werden.
Im historischen Rathaus werden immer häufiger Eheschließungen durchgeführt. Im Sommer lohnt sich ein Abstecher ins Freizeit- und Erlebnisbad.
Die Ortsteile sind geprägt durch zahlreiche Kirchenbauten unterschiedlichster Architektur. Im OT Milzau befindet sich ein ehemaliges Schloss mit restaurierten Nebengebäuden, wie Veranstaltungsräume, Bauernmuseum und Backofen.
Im Süden grenzt die Goethestadt Bad Lauchstädt mit der Halde Klobikau an den Geiseltalsee an – dem größten See Sachsen-Anhalts. Im Rahmen der Sanierung eines ehemaligen Bergbaugebietes entsteht hier gegenwärtig ein touristisches und wassersportliches Zentrum.
Durch die Nähe zu Halle, Leipzig, Merseburg, Querfurt und der Weinbauregion Freyburg, Naumburg und Bad Kösen ist die Goethestadt Bad Lauchstädt ein beliebter Ausgangspunkt für Ausflüge in die Region.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Lindenstraße
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hallesche Straße / Lindenstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Hallesche Straße / Lindenstraße
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Bad Lauchstädt, Markt
Linie:- Bus: 314, 726, 728
- Haltestelle: Haltestelle Bad Lauchstädt, Lindenstraße
Linie:- Bus: 314, 726, 728
- Haltestelle: Bahnhof Bad Lauchstädt
Linie:- Regionalbahn: Merseburg - Bad Lauchstädt - Schafstädt - Bad Lauchstädt - Merseburg
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-11.00 Uhr Dienstag: 9.00-11.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 14.00-15.30 Uhr Freitag: 9.00-11.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Goethestadt Bad Lauchstädt - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Schafstädt, Schule
Linie:- Bus: 726, 728
- Haltestelle: Bahnhof Schafstädt
Linie:- Regionalbahn: Merseburg - Bad Lauchstädt - Schafstädt - Bad Lauchstädt - Merseburg
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Schafstädt, Schule
Linie:- Bus: 726, 728
- Haltestelle: Bahnhof Schafstädt
Linie:- Regionalbahn: Merseburg - Bad Lauchstädt - Schafstädt - Bad Lauchstädt - Merseburg
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-11.00 Uhr Dienstag: 9.00-11.00 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 14.00-15.30 Uhr Freitag: 9.00-11.00 Uhr
Kontakt
Fax: 034636 748-45
Telefon Festnetz: 034636 748-18
Internet
Amtsgericht Stendal
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 11 55
39551 Stendal
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A. - Parkplatz:
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bei Neugründung einer Europäischen Genossenschaft müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Satzung der Genossenschaft
- Urkunde der Bestellung des Aufsichtsrats
- Bescheinigung eines genossenschaftlichen Prüfungsverbands, dass die Europäische Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist.
- Je nach Gestaltung Ihres Falles sind abweichende oder zusätzliche Unterlagen erforderlich, über die Sie Ihre Notarin oder Ihr Notar berät.
Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
- bei zuständiger Stelle: nein
- bei Notarin oder Notar: ja
Voraussetzungen
- Sie müssen
- eine neue Europäische Genossenschaft gründen,
- mindestens 2 Genossenschaften miteinander zu einer Europäischen Genossenschaft verschmelzen oder
- eine bestehende Genossenschaft in eine Europäische Genossenschaft umwandeln.
- Eine Europäische Genossenschaft kann von mindestens 5 natürlichen Personen gegründet werden, deren Wohnsitze in mindestens 2 verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) liegen.
- Eine Europäische Genossenschaften kann auch gemeinsam von insgesamt mindestens 5 natürlichen und juristischen Personen gegründet werden, wenn die Wohnsitze der natürlichen Personen beziehungsweise das Recht, dem die juristischen Personen unterliegen, mindestens 2 verschiedenen Mitgliedstaaten der EU zuzuordnen sind.
- Ohne Beteiligung natürlicher Personen können mindestens 2 juristische Personen eine Europäische Genossenschaft gründen, wenn die gründenden juristischen Personen dem Recht von mindestens 2 verschiedenen Mitgliedstaaten der EU unterliegen.
- 2 oder mehr Genossenschaften können miteinander zu einer Europäischen Genossenschaft verschmelzen, wenn mindestens 2 der verschmelzenden Genossenschaften dem Recht verschiedener Mitgliedsstaaten der EU unterliegen.
- Eine bereits bestehende Genossenschaft kann in eine Europäische Genossenschaft umgewandelt werden, wenn die bestehende Genossenschaft
- in einem Mitgliedsstaat der EU gegründet wurde,
- ihren Sitz oder die Hauptverwaltung in einem Mitgliedsstaat der EU hat und
- eine Niederlassung oder Genossenschaftstochter hat, die seit mindestens 2 Jahren in einem anderen Mitgliedsstaat der EU besteht und dem dort geltenden Recht unterliegt.
- Bei Gründung, Verschmelzung oder Umwandlung müssen Sie Ihre Beschäftigten beteiligen. Dafür muss grundsätzlich
- eine Vereinbarung über die Beteiligung der Beschäftigten vorliegen,
- das Verhandlungsgremium beschlossen haben, Verhandlungen nicht aufzunehmen beziehungsweise abzubrechen, oder
- die Verhandlungsfrist abgelaufen sein.
- Die Europäische Genossenschaft muss zum Beitritt zu einem genossenschaftlichen Prüfungsverband zugelassen sein.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 2, 11, 18 Verordnung (EG) Nummer 1435/2003 vom 22.07.2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE-VO)
- § 3 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nummer 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE-Ausführungsgesetz - SCEAG)
- § 17 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nummer 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE-Ausführungsgesetz - SCEAG)
- § 35 Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nummer 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE-Ausführungsgesetz - SCEAG)
- §§ 10 bis 11a Genossenschaftsgesetz (GenG)
- § 14 Genossenschaftsgesetz (GenG)
- § 157 Genossenschaftsgesetz (GenG)
- §§ 36 und 37 Aktiengesetz (AktG)
- § 12 Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 26 Handelsregisterverordnung (HRV)
- Verordnung über das Genossenschaftsregister (GenRegV)
- Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft (SCE-Beteiligungsgesetz - SCEBG)
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
Rechtsbehelf
- Wenn Ihr Antrag auf Eintragung einer Europäischen Genossenschaft abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amtsgericht Beschwerde einlegen.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag müssen Sie mit Unterstützung einer Notarin oder eines Notars erstellen.
- Die Notarin oder der Notar
- berät Sie,
- erstellt den Antrag nach den gesetzlichen Vorgaben und
- sendet den Antrag in elektronischer Form und mit elektronischer Signatur an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des zuständigen Registergerichts.
- Das zuständige Registergericht meldet sich bei Ihnen und fordert einen Kostenvorschuss in Höhe der voraussichtlichen Kosten.
- Wenn das Registergericht nach Prüfung Ihrer Unterlagen etwas beanstandet, meldet es sich bei Ihnen oder Ihrer Notarin oder Ihrem Notar.
- Sie können eventuell erforderliche weitere Dokumente oder Nachweise einsenden.
- Wenn das Gericht die Eintragung ablehnt, erhalten Sie eine ablehnende gerichtliche Entscheidung.
- Wenn nach der Prüfung Ihrer Unterlagen keine Beanstandung vorliegt, erfolgt die Eintragung in das Genossenschaftsregister.
- Sie erhalten eine Eintragungsmitteilung und eine endgültige Kostenrechnung.
- Wenn sich wichtige Änderungen ergeben, müssen Sie diese erneut über eine Notarin oder einen Notar zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden, zum Beispiel Änderungen bezüglich
- Sitz oder Firma,
- Rechtsform oder
- Vertretungsberechtigter.
Fristen
- Grundsätzlich müssen Sie keine Fristen beachten.
Kosten
- Wird die Genossenschaft bei einer Notarin oder einem Notar gegründet, fallen Notarkosten an, die vom Vermögen der Genossenschaft oder von den Umständen des Einzelfalls abhängen:
- Beträgt der Wert der Genossenschaft beispielweise EUR 50.000,00, belaufen sich die Kosten auf mindestens EUR 330,00 zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
- Bei einem Wert von EUR 250.000,00 betragen die Kosten mindestens EUR 1.070,00 zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
- Für die Anmeldung der neuen Genossenschaft zum Genossenschaftsregister fallen bei der Notarin oder dem Notar Kosten für die Beglaubigung und die Erzeugung einer XML-Strukturdatei an. Diese belaufen sich in der Regel auf EUR 134,40.
- Hinzukommen Schreibauslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Wird die Genossenschaft im Wege der Umwandlung gegründet, fallen bei der Notarin oder dem Notar Kosten für die Anmeldungen der Umwandlung bei den bisherigen Gesellschaften oder Genossenschaften an. Diese betragen grundsätzlich jeweils EUR 87,50.
- Hinzukommen Schreibauslagen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer.
- Für die Eintragung im Genossenschaftsregister fallen Ihnen Kosten an. Diese betragen grundsätzlich EUR 210,00.
- Wird die Genossenschaft im Wege der Umwandlung gegründet, belaufen sich die Eintragungskosten auf EUR 360,00.
- In diesem Fall kommen weitere Gebühren für die Eintragung der Umwandlung bei den umzuwandelnden Gesellschaften oder Genossenschaften hinzu.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 30.11.2021
Stichwörter
Cooperativa, SCE, Handelsregister, Europa, Umwandlung, Europaea, Societas, Register, Neugründung, europaweit, Wohnungsbaugenossenschaft, Genossenschaft, Verschmelzung