Handelsregister Eintragung als Einzelkaufmann

    Eintragung eines Einzelkaufmann / einer Einzelkauffrau in das Handelsregister

    Beschreibung

    Als Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind verpflichtet folgende Daten anzugeben:

    • Ihre Firma
    • den Ort
    • die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung
    • Vorname
    • Nachname
    • Ihr Geburtsdatum

    Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Schmiedeberg - Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 10

    06905 Bad Schmiedeberg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Marktplatz und Leipziger Straße (Parkscheibe)
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bad Schmiedeberg, Markt
      Linie:
      • Bus: Rufbus
    • Haltestelle: Bad Schmiedeberg, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Wittenberg - Bad Schmiedeberg - Wittenberg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nur nach Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: nur nach Vereinbarung Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034925 68-133

    Fax: 034925 68-200

    E-Mail: Gewerbeamt@Bad-Schmiedeberg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Stendal

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 11 55

    39551 Stendal

    Hausanschrift

    Scharnhorststraße 40

    39576 Stendal

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 580

    Fax: 03931 582000

    E-Mail: ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)

    Für die Anmeldung eines Einzelkaufmanns werden folgende Angaben benötigt:

    • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Inhabers oder der Inhaberin
    • Fima des Einzelkaufmanns, sowie der Ort, an dem Sie ihre Niederlassung haben und die inländische Geschäftsanschrift
    • Unternehmensgegenstand, sofern er sich nicht aus der Firma ergibt

    Über die erforderlichen Unterlagen berät Sie die Notarin oder der Notar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
    Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV), Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis

    Verfahrensablauf

    Anmeldung

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

    • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
    • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

    Änderungen

    Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

    Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen.

    Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English