Einzelkaufmann in Handelsregister eintragen lassen
Beschreibung
Als Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind verpflichtet folgende Daten anzugeben:
- Ihre Firma
- den Ort
- die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung
- Vorname
- Nachname
- Ihr Geburtsdatum
Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.
Ansprechpartner
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschreibung
null
Rollstuhlgerecht im gesamten ErdgeschossAdresse
Postanschrift
August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau
Öffnungszeiten
Alle Sachgebiete des Amtes + Kasse: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Zusätzliche Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie Kasse: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0340 204-2035
Telefon Festnetz: 0340 204-2036
Fax: 0340 204-2936
E-Mail: ordnungsamt@dessau-rosslau.de
Internet
Weitere Informationen
Amtsgericht Stendal
Adresse
Postfachadresse
Postfach 10 11 55
39551 Stendal
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 100 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)
Für die Anmeldung eines Einzelkaufmanns werden folgende Angaben benötigt:
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Inhabers oder der Inhaberin
- Fima des Einzelkaufmanns, sowie der Ort, an dem Sie ihre Niederlassung haben und die inländische Geschäftsanschrift
- Unternehmensgegenstand, sofern er sich nicht aus der Firma ergibt
Über die erforderlichen Unterlagen berät Sie die Notarin oder der Notar.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV), Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis
- § 12 Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 29 Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 8a Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 24 Handelsregisterverordnung (HRV)
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
- Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen (HRegGebV), Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis
- §§ 105 ff Handelsgesetzbuch (HGB)
Verfahrensablauf
Anmeldung
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
- Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
- Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
Änderungen
Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.
Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
Kosten
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen.
Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe