Handelsregister Eintragung als Einzelkaufmann

    Einzelkaufmann in Handelsregister eintragen lassen

    Beschreibung

    Als Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind verpflichtet folgende Daten anzugeben:

    • Ihre Firma
    • den Ort
    • die inländische Geschäftsanschrift der Niederlassung
    • Vorname
    • Nachname
    • Ihr Geburtsdatum

    Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Beschreibung

    null

    Rollstuhlgerecht im gesamten Erdgeschoss

    Adresse

    Postanschrift

    August-Bebel-Platz 16

    06842 Dessau-Roßlau

    Öffnungszeiten

    Alle Sachgebiete des Amtes + Kasse: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Zusätzliche Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie Kasse: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0340 204-2035

    Telefon Festnetz: 0340 204-2036

    Fax: 0340 204-2936

    E-Mail: ordnungsamt@dessau-rosslau.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht im gesamten Erdgeschoss

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Amtsgericht Stendal

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 11 55

    39551 Stendal

    Hausanschrift

    Scharnhorststraße 40

    39576 Stendal

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03931 582000

    Telefon Festnetz: 03931 580

    E-Mail: ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)

    Für die Anmeldung eines Einzelkaufmanns werden folgende Angaben benötigt:

    • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Inhabers oder der Inhaberin
    • Fima des Einzelkaufmanns, sowie der Ort, an dem Sie ihre Niederlassung haben und die inländische Geschäftsanschrift
    • Unternehmensgegenstand, sofern er sich nicht aus der Firma ergibt

    Über die erforderlichen Unterlagen berät Sie die Notarin oder der Notar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anmeldung

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

    • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
    • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

    Änderungen

    Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

    Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen.

    Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de