Bauvorlageberechtigung Anerkennung

    Eintragung in die Liste der bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser beantragen

    Beschreibung

    Bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben tragen Sie als Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser eine hohe Verantwortung. Sowohl der Bauantrag als auch die Bauvorlagen (zum Beispiel Bauzeichnungen und Berechnungen) müssen von Ihnen unterschrieben und der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden. Dazu müssen Sie beurteilen können, ob alle baurechtlichen und sonstigen Anforderungen eingehalten wurden.

    Bauvorlageberechtigt ist, wer

    • die Berufsbezeichnung Architekt führen darf;
    • in die von der Ingenieurkammer geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist (dies können auch Ingenieure sein, die nicht Kammermitglied sind);
    • die Berufsbezeichnung Innenarchitekt führen darf, für die mit der Berufsaufgabe des Innenarchitekten verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden, oder
    • die Berufsbezeichnung Ingenieur in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen führen darf, mindestens zwei Jahre als Ingenieur tätig war und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Architekten- oder Ingenieurkammer.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürstenwall 3

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 53611-0

    E-Mail: info@ak-lsa.de

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis des Studienabschlusses
    • Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung (einschließlich Objektliste)
    • bei Selbstständigen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

    Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Personen (insb. Ingenieuren), die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, kann unter Umständen eine Bauvorlageberechtigung erteilt werden. Auskünfte hierzu erteilen die Ingenieurkammern.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de