Bauvorlageberechtigung Anerkennung

    Eintragung in die Liste der bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser beantragen

    Beschreibung

    Bei einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben tragen Sie als Bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser eine hohe Verantwortung. Sowohl der Bauantrag als auch die Bauvorlagen (zum Beispiel Bauzeichnungen und Berechnungen) müssen von Ihnen unterschrieben und der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden. Dazu müssen Sie beurteilen können, ob alle baurechtlichen und sonstigen Anforderungen eingehalten wurden.

    Bauvorlageberechtigt ist, wer

    • die Berufsbezeichnung Architekt führen darf;
    • in die von der Ingenieurkammer geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist (dies können auch Ingenieure sein, die nicht Kammermitglied sind);
    • die Berufsbezeichnung Innenarchitekt führen darf, für die mit der Berufsaufgabe des Innenarchitekten verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden, oder
    • die Berufsbezeichnung Ingenieur in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen führen darf, mindestens zwei Jahre als Ingenieur tätig war und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Architekten- oder Ingenieurkammer.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürstenwall 3

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 53611-0

    E-Mail: info@ak-lsa.de

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Halberstadt - 4.0 Fachbereich - Wirtschaft, Stadtplanung, Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Holzmarkt 1

    38820 Halberstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3941 55-1231

    E-Mail: unternehmerbuero@halberstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Maria Nitschke-Lohmann

      Telefon Festnetz: +49 3941 55-1231

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Halberstadt - 4.2 Stadtplanung

    Beschreibung

    Liegenschaftskataster - Bürgerservice

    Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt stellt mit dem Geodatendienst "Liegenschaftskataster" einen Service bereit mit dem aktuelle Daten aus dem Liegenschaftskataster abgerufen werden können. Die Stadt Halberstadt setzt dieses Verfahren ein. Amtliche Kartenauszüge für die Gemarkung Halberstadt (Stadt Halberstadt und Ortsteile) sind somit bei der Stadt Halberstadt zu erhalten. 

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1511

    38820 Halberstadt

    Hausanschrift

    Domplatz 49

    38820 Halberstadt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Dienstag: 09 - 12 und 13 - 18 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09 - 12 und 13 - 16 Uhr Freitag: 09 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3941 55-1612

    Telefon Festnetz: +49 3941 55-1611

    E-Mail: stadtplanung@halberstadt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis des Studienabschlusses
    • Nachweis der erforderlichen Berufserfahrung (einschließlich Objektliste)
    • bei Selbstständigen Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

    Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch Personen (insb. Ingenieuren), die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, kann unter Umständen eine Bauvorlageberechtigung erteilt werden. Auskünfte hierzu erteilen die Ingenieurkammern.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de