Anerkennung als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen Erteilung

    Anerkennung als Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen beantragen

    Beschreibung

    Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder der oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden.

    Die Anerkennung als Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen erfolgt nur, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllen und nachweisen können. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

    Zuständigkeit

    Ministerium für Infrastruktur und Digitales

    Ansprechpartner

    Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 30

    39114 Magdeburg

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Frauenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Turmschanzenstr./Friedensbrücke

    Straßenbahn: Linie 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 567-7504

    Fax: 0391 567-7509

    E-Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.07.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf
    • Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
    • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
    • Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
    • Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anerkennungsvoraussetzungen (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse)

    Fristen

    Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden ca. 1 bis 2 mal im Jahr statt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anerkennung kann für folgende Fachgebiete beantragt werden:

    • Lüftungsanlagen,
    • CO-Warnanlagen,
    • Rauch- und Wärmeabzugsanlage,
    • Feuerlöschanlagen,
    • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
    • Sicherheitsstromversorgungen.

    Die Prüfsachverständigen prüfen nur die Einhaltung bauaufsichtlicher Anforderungen, nicht die Funktion.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 11.07.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)