Anerkennung als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen Erteilung

    Anerkennung als Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen beantragen

    Beschreibung

    Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder der oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden.

    Die Anerkennung als Prüfsachverständige für technische Anlagen und Einrichtungen erfolgt nur, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllen und nachweisen können. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.

    Zuständigkeit

    Ministerium für Infrastruktur und Digitales

    Ansprechpartner

    Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 30

    39114 Magdeburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Turmschanzenstr./Friedensbrücke
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0391 567-7509

    Telefon Festnetz: 0391 567-7504

    E-Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf
    • Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
    • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
    • Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
    • Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anerkennungsvoraussetzungen (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse)

    Fristen

    Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden ca. 1 bis 2 mal im Jahr statt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anerkennung kann für folgende Fachgebiete beantragt werden:

    • Lüftungsanlagen,
    • CO-Warnanlagen,
    • Rauch- und Wärmeabzugsanlage,
    • Feuerlöschanlagen,
    • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
    • Sicherheitsstromversorgungen.

    Die Prüfsachverständigen prüfen nur die Einhaltung bauaufsichtlicher Anforderungen, nicht die Funktion.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English