Anerkennung als Prüfsachverständiger für Standsicherheit beantragen
Beschreibung
Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag der Bauherrin oder des Bauherrn oder
der oder des sonstigen nach Bauordnungsrecht Verantwortlichen die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Die Prüfsachverständigen
sind im Rahmen der ihnen obliegenden Prüfaufgaben unabhängig und an Weisungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht gebunden.
Die Anerkennung als Prüfsachverständige für Standsicherheit erfolgt nur, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für den Fachbereich Standsicherheit (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse) erfüllen und nachweisen können. Das Prüfungsverfahren zur Anerkennung beinhaltet eine schriftliche und eine mündliche Prüfung.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03901 840-6201
Kontaktperson
Verena Herms (Sachgebietsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03901 840-6201
erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Kopie der Abschluss und Befähigungszeugnisse
- Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
- Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
- Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anerkennungsvoraussetzungen (u. a. Nachweis der Berufserfahrung und der besonderen Kenntnisse)
Formulare
Der Antrag ist formlos möglich.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt