Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

    Erlaubnis als private Kindertagesstätte beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Voraussetzungen

    • Die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte ist gesichert.
    • Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet, insbesondere durch
      • Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
      • ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Stelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Für Zahna-Elster wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Mit dem Antrag ist die Konzeption der Einrichtung vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2023

    Stichwörter

    Kita, Kindergarten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English